Bürokratie

Ich kann mir vorstellen, dass es vielen von uns bereits so ergangen ist. Man hat eine Idee / ein Ziel und beginnt darauf hin zu arbeiten. Abklärungen müssen getroffen werden, Investitionen werden getätigt und Vereinbarungen und Koalitionen werden eingegangen – der Ball fängt an zu rollen, denkt man. Doch, wie so häufig, hat man die Bürokratie nicht mit eingerechnet. Die Ämter, der Staat haben “plötzlich” gefühlt neue Einwände, von welchen man noch nie etwas gehört hat, die aber bereits seit Jahren in der Pipline waren. Wenn nur jemand daran gedacht hätte, das irgendwie zugänglich zu kommunizieren.

So geht es meiner Sjøgård – the Sea Farm AS aktuell. Nach anfänglich durchwegs positiven Rückmeldungen und der Durchsicht der vorhandenen Dokumente betreffend meines Antrages für ein Seegebiet zur Nutzung für eine Algenzucht, sind “plötzlich” grosse Bedenken aufgetaucht – vor allem aufgrund eines seit 2017 existierenden Gutachtens, welches vorschlägt, keine Aquakulturen / Fischfarmen mehr im Gebiet “Weltkulturerbe Vega” und den Pufferzonen zuzulassen.

Eigentlich ein guter Vorschlag. Was ist ein Kulturerbe schon wert, wenn es trotzdem weiter wie bisher von modernen, destruktiven Industrien ausgebeutet werden darf? Zwei Sachen sind für mich als zukünftigen Algenfarmer trotzdem sehr mühsam:

  1. Es kommen in dem Gutachten explizit Aquakulturen / Fischfarmen zur Sprache. Das Norwegen, respektive Nordland das auf alle Variationen von Aquakulturen ausweitet, dünkt mich doch relativ starker Tobak. Die Unterschiede zwischen einer Algen- und einer Fischfarm beispielsweise können fast nicht grösser sein. Erstere ist eine grosse Unterstützung für die lokale Biodiversität und zum Wiederaufbau eines gesunden (Meeres-)Klimas. Letztere ist ziemlich genau das Gegenteil.
  2. Ist der Zonenplan von der Kommune Vega, in welcher mein zukünftiges Anbaugebiet liegt, schon mehrere Jahre über dem Ablaufdatum. Aber nur diese Version ist erhältlich, weil es noch gar keine neue gibt. Und darin ist die Zone meines Antrages ganz klar als Aquakultur-Gebiet angegeben. Das hat mir der Bürgermeister der Kommune schriftlich bestätigt.

Ich muss hinzufügen, dass seit ein paar Wochen wieder Bewegung in die Sache gekommen ist. Die entsprechenden Ämter des Staates Norwegen haben verfügt, dass das Verbot nur für Lachs- und Seelachszuchten anzuwenden sei. Jetzt liegt der Ball beim Fylke (sowas wie der Kanton / das Bundesland), welche die Regeln für die Kommune anpassen muss, welche im Übrigen immer sehr unterstützend agiert und sich für Sjøgård – the Sea Farm AS einsetzt.

Es kommt also alles gut. Es dauert einfach viel länger, als es meiner Meinung nach müsste. Wenn alle Beteiligten die Unterlagen mit dem entsprechenden Hintergrundwissen studiert und die – meines Erachtens nach – richtigen Schlüsse daraus gezogen hätten, wäre weniger Wasser den Rhein runter geflossen, weniger Geld ausgegeben worden und die Algen bereits jetzt im Wasser.

Ich werde auf jeden Fall dran bleiben und in nicht allzufernen Zukunft Algen anbauen, welche unter anderem bis zu 20 x schneller CO2 binden als unsere Wälder. Hier kann man mit dabei sein und seinen Teil zur CO2 Absorbierung leisten:

sjogaard.org/shop

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